Allgemeine Rahmenbedingungen

Alter der Kinder
2/2.5 jährig bis Kindergarteneintritt

Gruppengrössen innen
6 bis 9 Kinder, je nach Gruppenkonstellation
Gruppengrössen aussen
10 bis 12 Kinder, je nach Gruppenkonstellation

Leiterinnen
Die Kinder werden auf einfühlsame Weise von unseren Leitern begleitet und aufgenommen.
Die Hauptleiterinnen/Geschäftsführer verfügen über anerkannte Ausbildungen als Spielgruppenleiterinnen oder Kinderbetreuer (FaBe).

Gruppeneinteilung
Ab 1. Mai ist die Anmeldung und Gruppeneinteilung verbindlich und wird schriftlich bis 30. Juni bestätigt.
Bei einer späteren Annullation wird der Monat September sowie die Einschreibgebühr in Rechnung gestellt.

Anmeldung
Anmeldungen nehmen die Spielgruppenleiterinnen gerne schriftlich mit beiliegendem Formular per Mail oder Briefpost entgegen. Ein Eintritt ist unter dem Jahr jeder Zeit möglich, unter der Bedingung, dass es Platz in der Spielgruppe hat und die Gruppendynamik es zulässt.

Eingewöhnung
DieEingewöhnung wird jedem Kind individuell angepasst. Wir bitten Sie jedoch sich sicher die ersten 3-4 Morgen Zeit zu nehmen, um anwesend zu sein oder schnell wieder Erscheinen zu können, falls wir nach ca. 20 Minuten das Kind immer noch nicht beruhigen konnten. Sollte sich die Eingewöhnung schwieriger gestaltet wird ein entsprechender Plan mit den Eltern erstellt.

Trocken werden, aufs WC gehen
Nach dem Znüniessen werden die Kinder welche bereits aufs WC gehen gefragt ob sie mal müssen. sollte dies verneint werden zwingen wir die Kinder nicht die Toilette auf zu suchen. AUSSER dies wird ausdrücklich von den Eltern verlangt. Ansonsten vertrauen wir darauf das uns die Kinder sagen wenn sie mal müssen.
Bei Kindern welche gerade in der Umstellung sind wird mehrmals nachgefragt ob sie mal müssen. Natürlich kann es da mal einen Unfall geben. Somit ist es Pflicht der Eltern uns genügend Wechselkleidung mit zu geben (ein ganzes Kleiderkombi!)
Kinder mit Windeln werden bei grossen Geschäften natürlich gewickelt! Wichtige Information! in den Bauernhof- und Waldspielgruppen ist dies manchmal schwer zu riechen!

Elterngespräche
Es liegt uns am Herzen, dass Probleme oder Unsicherheiten des Kindes nicht in dessen Gegenwart besprochen werden. Nach Absprache eines Termines stehen Ihnen die spielgruppenleiterinnen zur Verfügung, persönlich oder auch telefonisch.

Vertragsdauer
Der Spielgruppenvertrag läuft automatisch am Ende des Spielgruppenjahres aus.

Monatsbeiträge
Die Monatsbeiträge, sind im Quartal im Voraus per Bank oder Twint zu entrichten. Die Monatsbeiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes (Ferien, Krankheit etc.) zu bezahlen.
Bezahlt wird der freigehaltene Spielgruppenplatz.
Ferien und Feiertage sind bereits abgezogen! Falls der Betrag nicht fristgerecht bezahlt wird halten wir uns vor das Kind solange nicht wieder in der Spielgruppe aufzunehmen.

Kündigung seitens Eltern
Es kann auf ende Schulsemester (Ende Januar) einen Monat im Voraus gekündigt werden.
Während der Kündigungsfrist ist der volle Beitrag zu entrichten, auch wenn das Kind nicht mehr anwesend sein sollte.
Fällt die Kündigung in eine behördlich angeordnete Schliessung, gilt die Zahlungsregelung «Epidemie / Pandemie».
Erfolgt ein austritt während des Semesters, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und die Quartals Rechnung muss vollumfänglich beglichen werden, ausser der Platz kann durch ein neues Kind besetzt werden. In dem Fall bezahlen sie die besuchten Spielgruppentage zu einer Pauschale von CHF 35.00 . Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, einen Unkostenbeitrag von CHF 40.00 in Rechnung zu stellen.

Eine ausserordentliche respektive ausser-fristliche Kündigung ist nur möglich und wird gewährt bei einem Wegzug welcher zur Folge hat, dass ein Spielgruppenbesuch nicht mehr möglich ist (mind. 45 Autofahrt). Bei anderen Anfragen liegt es an der Geschäftsleitung des Vereines dies zu gewähren, jedoch besteht keine Pflicht hierzu.

Kündigung seitens Spielgruppenleitung
Die Spielgruppenleitung wird vor der Kündigung ein offenes Gespräch mit den betroffenen Eltern führen.  Kommt es zu keiner gegenseitigen Einigung, kann die Spielgruppenleitung per sofort den Vertrag künden.
Die Eltern haben dann KEINEN Anspruch auf Rückvergütung des laufenden und bezahlten Monats sowie der
Einschreibgebühr.

Bei folgenden Ereignissen kann die Spielgruppenleitung sofort kündigen:

  • Moralisch und ethisch nicht vertretbare Handlungen des Kindes und / oder deren Eltern / Aufsichtsperson.
  • mehrmaliges nicht Einhalten der Zahlungstermine.
  • Unstimmigkeiten, Fehlverhalten und Streit zwischen Eltern und / oder dessen angemeldeten Kindes und der Spielgruppenleitung.

Ferien-, Feiertage
Ferien- und Feiertage richten sich nach dem Ferienplan der Primarschule Möhlin.

Absenzen, Quarantäne
Muss die Leiterin in eine ärztlich angeordnete Quarantäne / Isolation oder sie fällt Krankheits- / Unfallhalber aus, werden die Unterrichtsstunden (max. 5x pro Gruppe / pro Spielgruppenjahr) nicht nachgeholt oder rückvergütet.

Epidemie, Pandemie
Muss die Spielgruppe auf behördliche Anordnung schliessen, müssen die Monatsbeiträge weiterhin bezahlt werden.
Schliessung 1. bis und mit 4. Woche = Monatsbeitrag zu 100% zahlbar
Schliessung ab der 5. Woche             = Monatsbeitrag zu 60% zahlbar (Betriebs-Erhaltungs-Beitrag)

Datenschutz
Die Spielgruppe untersteht dem Schweizerischen Datenschutz und daher dem Persönlichkeitsschutz.
Fotos und jegliche Art von Aufnahmen, welche, während dem Unterricht gemacht werden (Leiterin), dürfen NICHT oder nur mit entsprechender Zustimmung der Eltern respektive behördlich anerkannter Obhut des Kindes veröffentlicht werden.

Meldepflicht
Seit dem 1.1.2019 ist auch die Spielgruppe meldepflichtig bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.

Versicherung
Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung sind Sache der Eltern.

Wichtige Informationen
Bitte Informieren Sie die Spielgruppenleitung über die Gesundheit (Medikamente, Allergien, etc.), wer das Kind abholen darf und allfällige private Änderungen (Umzug, Geburt eines Geschwisters aber auch Tot in der Familie). All diese Informationen werden vertraulich behandelt.

Mitbringen in der Bauernhof- und Waldspielgruppe
Die Eltern sind verpflichtet das Kind, dem Wetter entsprechende Kleidung anzuziehen sowie sind sie für den richtigen Sonnenschutz verantwortlich.
Einen feinen Znüni in einer Box welche sie selbständig öffnen können und Tee oder Wasser, an kalten Tagen gern ein warmes Getränk.
WICHTIG im Winter Ersatz Handschuhe und beim Abholen ev. sogar Ersatz Schuhe um zu wechseln. Die Kinder können in der Spielgruppe dreckig werden und auch mal nasse Füsse durchs-Springen in Pfützen bekommen. Wir halten uns in der Natur und auf dem Bauernhof auf!

Mitbringen in der Innenspielgruppe
Jedes Kind braucht Finken.
Es ist möglich, dass das Kind beim Basteln und Malen schmutzig wird. Ziehen Sie ihr Kind deswegen mit Kleidern an die dreckig werden dürfen. Einen feinen Znüni und Tee oder Wasser auch hier, in Behälter welche das Kind selbständig öffnen kann.

Kinderverein Sole
Die Spielgruppe unterliegt dem Kinderverein Sole, der Beitritt ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf die Spielgruppenkosten. Jedoch können zusätzliche angebotene Kurse (ausgenommen Zuwa) welche der Verein anbietet vergünstigt besucht werden.
Der Vereinsbeitrag beträgt:
für Alleinerziehende 35.- CHF
für Familien 45.- CHF
Jeweils auf Jahresende kündbar.

Der Kinderverein Sole verfolgt den Zweck als Schirmherr oder direkt als Organisator für den Aufbau und Verwaltung von Spielgruppen für Kinder im Alter von zwei bis fünf, Anlässe für und mit Kinder (zB. Osteraktivitäten, Anlässe mit Drittparteien wie Zirkusse, etc.) sowie ZuWa (Zusammen Wachsen) zu initiieren, leiten und verwalten. Der Verein ist ausserdem dafür besorgt, dass sämtliche Aktivitäten von angemessen ausgebildeten Personen geführt resp. begleitet werden.

Bei nicht Kündigung, läuft der Vereinsbeitritt automatisch weiter.

Vertragsversion
Spielgruppenjahr 24/25 stand 11.4.2024

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